
5 Jahre Vollsperrung – Nein, danke!
Die Bürgerinitiative „5Jahre Vollsperrung – Nein, danke“ bietet Ihnen nachfolgende Grundinformationen zu dem geplanten Projekt „Grundsanierung“ Wellingsbütteler Landstraße / Wellingsbütteler Weg an.
Öffentlich zugängliche Informationen
Die bisher öffentlich zugänglichen Informationen zu dem Projekt, das im Frühjahr 2022 starten soll, sind immer noch recht spärlich
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Lsbg.hamburg.de/wellingsbütteler-landstraße
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Präsentation Regionalausschuss vom 28.09.2020
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Wellingsbütteler Landstraße - Abstimmungsunterlage 2. Verschickung vom 12.5.21 Erläuterungsbericht Projekt 12837
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Wellingsbütteler Landstraße – Abwägung von Beiträgen und Kommentaren zur Onlinebeteiligung Juni 2021
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Veröffentlichtes Plangebiet
Das bislang veröffentlichte Plangebiet ergibt sich aus „Wellingsbütteler Landstraße - Abstimmungsunterlage 2. Verschickung vom 12.5.21 Erläuterungsbericht Projekt 12837“
Hierin ist allerdings nur vom Bereich von der Einbindung der Wellingsbütteler Landstraße in die Fuhlsbüttler Straße und bis zur Kreuzung Wellingsbütteler Landstraße / Borstels Ende die Rede. Und auch nur über diesen Bereich sind die detaillierten Angaben derzeit vorhanden. Hierbei handelt es sich um ein etwa 1,7 km langes Teilstück einer sehr viel größeren Gesamtbaumaßnahme.
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Nicht veröffentlichtes Plangebiet
Der weitere Bereich der Gesamtplanung umfasst darüber hinaus noch mindestens einen weiteren Bauabschnitt, nämlich den nächsten Abschnitt (12838) von der Straße Borstels Ende bis zur Rolfinkstraße sowie einen abschließenden Bauabschnitt von der Rolfinkstraße bis zum Poppenbütteler Landstraße.
Das Projekt 12838 liegt noch nicht öffentlich vor. Es wird jedoch im Dokument: „Wellingsbüttler Landstraße – Abwägung von Beiträgen und Kommentaren zur Onlinebeteiligung Juni 2021“ als allerletzter Punkt (Seite 16) der Abwägung erwähnt. Hiernach soll dieser Abschnitt im Jahre 2023 begonnen werden und dazu ebenfalls eine virtuelle öffentliche Anhörung im „Sommer 2021“ online gestellt werden. Das ist aber offensichtlich bis heute noch nicht geschehen. Trotz intensiver Internet-Recherche konnten wir dazu bisher noch nichts finden. Insofern ist hierzu auch noch nicht bekannt, welche Behinderungen durch diesen weiteren Bauabschnitt entstehen.
Es ist lediglich vorgesehen, dass „Die Bautätigkeiten eng aufeinander abgestimmt werden sollen, um die Belastungen während der Bauzeit weitestgehend zu reduzieren.“ Zitat Ende (w.o. „Beiträge und Kommentare zur Online Beteiligung“). Da aber z. B. eine unmittelbare und direkte Abstimmung (inkl. derselben Planer und Baufirmen) durch eine versetzte behördliche Bearbeitung kaum möglich sein dürfte, scheint das Gegenteil zu erwarten sein: Keine Reduzierung, sondern eher eine Intensivierung.
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Planungsinhalte
Alle veröffentlichten Dokumentationen stammen von dem LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer), der aber nur für die Straßenbaumaßnahme verantwortlich zeichnet. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass dieses Projekt im Wege einer sog. „InfraCrew“ Maßnahme umgesetzt werden soll (Lsbg.hamburg.de/wellingsbütteler-landstraße).
Dies bedeutet, dass der LSBG mit verschiedenen weiteren Vorhabenträgern kooperiert. Hierunter Hamburg Wasser, Hamburger Stadtentwässerung, Stromnetz Hamburg und Gasnetz Hamburg. Weitere Leitungsträger wie Telecom, Medien Verkabelungen etc. werden zwar erwähnt und es wird darauf hingewiesen, dass diese ebenfalls Baubedarfe haben, nicht jedoch welchen Umfang diese haben und ob sie mit koordiniert werden.
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Entwässerung
Die Hamburger Stadtentwässerung will den sog. Mischwasserkanal komplett erneuern und dabei deutlich vergrößern (Wellingsbütteler Landstraße - Abstimmungsunterlage 2. Verschickung vom 12.5.21 Erläuterungsbericht Projekt 12837, Seite 35). Da der Mischwasserkanal sowohl Schmutz- als auch Regenwasser transportiert, liegt hier also nur ein Rohr statt zweier. Ebenfalls sollen die Trinkwasser- und die Gasleitung erneuert werden. (Quelle: wie zuvor) Es gibt hier aber keinerlei Detailinformationen. Keine Hinweise auf Veröffentlichungen Dritter. Auch im Internet ist nichts dazu zu finden.
Dabei wäre es sehr interessant zu erfahren, welchen Durchmesser die Rohrleitungen haben, in welcher Tiefe sie verlegt werden sollen und wie die unterschiedlichen Leitungen und Kabel gestapelt werden können.
Einzig ein Hinweis ergibt sich aus der Veröffentlichung, dass die Gesamtbauzeit wesentlich durch die Leitungsträger definiert wird. (Wellingsbütteler Landstraße - Abstimmungsunterlage 2. Verschickung vom 12.5.21 Erläuterungsbericht Projekt 12837, Ziffer 5.5, Seite 37)
Im Hinblick auf den Umfang der Rohrverlegungsarbeiten wird erwähnt, dass der Leistungsumfang die Erneuerung der Hausanschlüsse bis zu den Grundstücksgrenzen ebenfalls enthält. Da diese im 90 Grad Winkel von der Hauptleitung abzweigen und somit die Straße in beide Richtungen queren bilden sie das wirkliche Problem bei der Bauabwicklung dieser Maßnahme.
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Grundwasserstand / Bodenproben
Ein mittlerer Grundwasserstand wurde auf ca. 5m über NHN bzw. ca. 8 m über NHN prognostiziert. (Wellingsbütteler Landstraße - Abstimmungsunterlage 2. Verschickung vom 12.5.21 Erläuterungsbericht Projekt 12837, Seite 15). Diese Werte sind aber nicht verwertbar, solange die Höhenlage der tiefsten Leitung unbekannt ist und deshalb nicht klar ist, ob noch zusätzlich eine Grundwasserabsenkung erforderlich ist.
In bisherigen Berichten ist nur von Rammsondierungen die Rede. Das enthält jedoch keine Bohrkernentnahmen (Wellingsbüttler Landstraße - Abstimmungsunterlage 2. Verschickung vom 12.5.21 Erläuterungsbericht Projekt 12837, Seite 12)
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Überlegungen zur Anwendung dieser Informationen auf den Bauabschnitt 12838
Wie bereits angesprochen liegt ein solcher Bericht wie für 12837 für den Abschnitt 12838 noch nicht vor. Hilfsweise darf davon ausgegangen werden, dass dieser wohl im Großen und Ganzen davon nicht allzu weit abweichen wird. Ggf. vorhandene Abweichungen könnten später abgewogen bzw. diskutiert werden.
Bereits bekannt gemacht wurde, dass im zweiten Bauabschnitt nur der LSBG, SNH und die HWW tätig sein werden. GNH entfällt also. Ebenso ist unklar, ob die HWW mit ihrem Bereich Stadtentwässerung tätig werden (also ein neues Siel verlegen) oder ob es dort „nur“ um Wasserleitungen geht.
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Persönliche Beurteilung der Abwicklungszeiten
Im Dokument „Wellingsbütteler Landstraße - Abstimmungsunterlage 2. Verschickung vom 12.5.21 Erläuterungsbericht Projekt 12837“ wird deutlich gemacht, dass die Baustelle in Borstel insgesamt voraussichtlich 5 Jahre in Anspruch nehmen wird. Davon 3 Jahre für die Siel- und im Anschluss 2 Jahre für die Straßenbaumaßnahme.
Dabei wird auf Seite 3 des Dokumentes „Präsentation Regionalausschuss vom 28.09.2020“ deutlich gemacht, dass die HSE beabsichtigt, ihre Arbeiten in offener Baugrube umzusetzen und das zunächst die HSE ihre Arbeiten fertigstellt, bevor dann der LSBG mit der Straßenbaumaßnahme beginnt.
Anmerkung:
Hier wäre durch eine Verzahnung beider Maßnahmen allein schon aus dieser Tatsache eine deutliche Beschleunigung zu erwarten.
Interessant ist, dass das gesamte Baufeld in 9 Takte aufgeteilt wurde. Somit hat jeder Takt eine Länge von etwa 400 m. Der Vorschlag der BI beinhaltet die gleichzeitige Sperrung von etwa 10% der gesamten Fahrbahnfläche. Die LSBG würde hingegen etwa 20 bis 25% der Fläche dauerhaft sperren.
Hinzu kommt, dass der Borsteler Abschnitt des Projektes etwa die Hälfte der Gesamtstrecke ausmacht.
Unsere Überlegungen: Zeitgleich von der Rolfinkstraße (Projekt 12838) und von der Fuhlsbüttler Straße (Projekt 12837) vorgehen und das Projekt in zwei nahezu gleich lange Abschnitte teilen. In den Planungen der LSBG liegt (zumindest so weit das heute absehbar ist) zwischen den Projektstarts ein Jahr Zeitabstand. Der einzige Grund hierfür scheint die Tatsache zu sein, dass man für den zweiten Teil (also in Wellingsbüttel) planerisch noch nicht so weit fortgeschritten ist.
Anmerkungen:
In dieser Tatsache begründet liegt schon die erste große Gefahr:
Die Abschnitte überlappen sich zwar, werden aber zu unterschiedlichen Zeiten ausgeschrieben und vergeben.
Somit ist eine Vergabe an einen Unternehmer wohl nicht möglich (wegen der Notwendigkeit einer europaweiten, öffentlichen Ausschreibung) und die Abstimmung wird unnötig erschwert bzw. ggf. stören sich die Unternehmen gegenseitig.
Hier wäre es deutlich besser, mit dem ersten Abschnitt zu warten, bis der zweite ebenfalls ausschreibungsreif ist und dann zusammen auszuschreiben und gleichzeitig zu beginnen.
An dieser Stelle enden die Gemeinsamkeiten:
Im Plan der BI ist die Straße immer (mindestens) einseitig befahrbar.
In den Planungen der LSBG ist eine Vollsperrung erforderlich. Der Grund hierfür liegt in zwei Fakten:
a. Geht HSE davon aus, dass man die Rohrleitung ersetzt. Hingegen geht die BI davon aus, dass man die Rohrleitung neu und unabhängig von der vorhandenen unter einem der beiden Fahrstreifen verlegt. Nur so bliebe ggf. Platz für einen dauerhaft nutzbaren zweiten Fahrstreifen.
b. Die HSE unterstellt eine offene Bauweise, während die BI eine Bauweise mit Verbau favoritisiert.
Es war die Rede von einer 5 m breiten Baugrube. Unterstellt man weiter eine mittlere Tiefe von 2 m, so passt dies etwa bei offener Bauweise. Mitten in der Straße jedoch ein 5 m breites Loch zu graben, macht es natürlich unmöglich, die Straße noch in irgendeiner Weise nutzen zu können.
Außerdem verdreifacht eine offene Baugrube die Aushubmengen gegenüber einer Baugrube mit Verbau. Schon deswegen würde sich die Bauzeit erheblich verlängern.
c. Natürlich lässt sich in einer offenen Baugrube deutlich besser arbeiten, aber es nimmt wenig Rücksicht auf Anlieger und Autofahrer.
Einziges Problem, dass gelöst werden muss, ist die Herstellung der Hausanschlüsse. Das geht natürlich einfacher als bei einer Baugrube mit Verbau, noch dazu unter Verkehrslast auf einem Fahrstreifen. Hier stellt sich jedoch die Frage, was ist wichtiger: der Komfort der Bauschaffenden oder die Nerven von Anliegern und Autofahrern? -
Eine Lösung?
Denkbar wäre eine Kombination von offener Baugrube und einseitiger Befahrbarkeit, wenn man sich entschließen könnte, den bestehenden Kanal liegen zu lassen und die neue Leitung unter einen Fahrstreifen legt. Dabei muss man dann für den Aushub den Fahr- und Parkstreifen und den Fußweg einbinden. Die Rohrleitung läge dann asymmetrisch. Eine Lösung für die Hausanschlüsse auf der befahrenen Streifen müsste trotzdem gefunden werden.
Schon die Anwendung der obenstehenden Punkte löst gleich zwei Probleme:
Bauzeit und Straßennutzung.
Nach Ansicht der BI wäre so eine Bauzeit von insgesamt ca. 2 statt 5 Jahren machbar. Die von beiden beteiligten (HSE und LSBG) angesetzten Zeiträume erscheinen uns als verkürzbar. Weitere Zeitersparnisse könnten durch bessere Verzahnung der Maßnahmen und Baugrubenverbau erreicht werden.
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Beauftragung
Gemäß „Wellingsbütteler Landstraße - Abstimmungsunterlage 2. Verschickung vom 12.5.21 Erläuterungsbericht Projekt 12837, Seite 37, Ziffer 5.5“ soll das Gesamtprojekt (also Leitungs- und Straßenbau) an einen Generalunternehmer vergeben werden. Die BI begrüßt dies ausdrücklich! Denn das böte folgende Vorteile:
a. Liegt dann das Schnittstellenproblem beim Unternehmer
b. Kann dieser durch geeignete Methoden Zeit sparen. Dies umso mehr, wenn der Vertrage eine Bonus- / Malus-Regelung enthielte. Ein Generalunternehmer kann Verzögerungen eines seiner Subunternehmer mit Beschleunigungen an anderer Stelle wieder kompensieren, ohne dass es Probleme gibt, wegen unterschiedlicher Verträge.
c. Könnte man alternativ eine offene Baugrube und eine solche mit Verbau ausschreiben und sich später für eine der beiden entscheiden.
Hier würde sich eine gemeinsame Ausschreibung beider Lose (also Projekt 12837 und 12838) unbedingt anbieten. Dann läge die vollständige Abwicklung in einer Hand und alle möglichen Synergien könnten genutzt werden. Außerdem würden hier nur solche Unternehmen tätig werden können, die über die notwendigen Ressourcen und Mitarbeiter verfügen.
Links
Kleine Anfrage an den Senat:
https://www.heimatecho.de/2021/04/09/wellingsbuetteler-landstrasse-baustart-erst-fruehjahr-2022/
https://klein-borstel.de/projekt-12837/
https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14996520/2021-03-31-bvm-wellingsbuetteler-landstrasse/
https://lsbg.hamburg.de/strassenzug-wellingsbuettel/15058000/strassenzug-wellingsbuettel/
https://www.heimatecho.de/2021/11/03/buerger-protestieren-5-jahre-vollsperrung-nein-danke/